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Der Schmerz und die Trauer nach dem Tod eines geliebten Menschen ist oft sehr groß. Angehörige sollten sich jedoch schnell mit den Verträgen des Verstorbenen vertraut machen und gegebenenfalls schnell handeln. Lesen Sie hier, was gilt.

Anwälte sagen auf Englisch gerne „pacta sunt servanda»: Verträge müssen eingehalten werden. Dies gilt auch beim Tod eines Vertragspartners. Denn mit dem Tod einer Person erlöschen nicht nur deren Vermögen und Schulden, sondern auch die vertraglichen Rechte und Pflichten der Erben, Ausnahmen bilden nur die sogenannten sehr persönlichen Erben.

Letztere umfassen persönliche Verträge. Arbeits- und Dienstverträge enden mit dem Tod. Sie müssen nicht entlassen werden. Der Tod muss jedoch dem Arbeitgeber gemeldet werden. Auch andere private Policen wie Privathaftpflicht, Invalidität oder Krankheit enden mit dem Tod, es sei denn, es sind andere Personen wie Ehegatten oder Kinder mitversichert. Auch Verträge mit ambulanter Pflege oder Pflegeheimunterbringung bedürfen keiner Kündigung. Auch die Lebensversicherung gehört zu den persönlichsten Verträgen. Auch diese endet automatisch.

Diese Versicherungen bestehen fort

Anders verhält es sich bei realen Verträgen. Eine Police, die sich auf eine Sache bezieht, wie z. B. eine Autoversicherung, bleibt zunächst bestehen. Ist das Haus Teil einer Erbschaft und wollen die Hinterbliebenen es nutzen, übernehmen sie automatisch die Gebäudehaftpflichtversicherung und können zu gegebener Zeit austreten. Die Haftpflichtversicherung für Tierhalter geht auch auf Erben über.

Die Hausratversicherung dauert zwei Monate nach dem Tod des Versicherten. Benötigen die Erben mehr Zeit für die Auflösung des Eigenheims, können sie die Hausausstattung nach dieser Zeit selbst weiter versichern.

Sonderfall Wohnungsmiete: Wohnen nach dem Tod des Mieters oder der Mieterin oder des Mieters Verwandte oder Mitbewohner in der WG, geht das Mietrecht auf Besuchen Sie meine Hompage über, ansonsten auf die Erben. Ihnen steht jedoch ein Sonderkündigungsrecht zu, das Sie innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls ausüben können. Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Alle anderen Verträge gehen unverändert auf die Erben über und müssen von diesen ordentlich gekündigt werden. Dies gilt insbesondere für Abonnements von Zeitungen oder Streamingdiensten, Verträge über die Erbringung von Finanzdienstleistungen, Zeitkarten für den Nahverkehr, Telefon- oder Internetverträge und den Bezug von Strom, Wasser oder Gas. Es wird empfohlen, allen Mitteilungen eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen. Lebens- und Unfallversicherungen benötigen die Original-Sterbeurkunde und eine amtliche Bescheinigung über die Todesursache sowie in der Regel die Geburtsurkunde des Verstorbenen.

Fristen einhalten

Die Vertragsbedingungen der Lebensversicherung sehen in der Regel sehr kurze Kündigungsfristen für den Versicherer vor. In den meisten Fällen müssen Familienmitglieder den Tod innerhalb von 24 bis 72 Stunden, nachdem sie davon erfahren haben, melden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Versicherer sogar die Leistung verweigern. Die Versicherungsgesellschaft muss innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden. Zweck dieser sehr kurzfristigen Frist: Der Versicherer kann dann die von ihm für notwendig erachtete Obduktion anordnen.

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Nina Hayder schreibt am 17.10.2022 um 11:54:

Nach meinem Tod und meiner Beerdigung möchte ich meinen Kindern so wenig Arbeit wie möglich hinterlassen. Interessant ist, dass manche Versicherungen nach dem Tod weiterlaufen. Das Beste, was ich tun kann, ist zum Bestattungsinstitut zu gehen.

Verena schreibt am 25. Juni 2021 um 1:09 Uhr:

Der Umgang mit der Auflösung vieler Verträge nach dem Tod eines geliebten Menschen ist eine zusätzliche Belastung, die die Trauer nicht lindert. Es ist auch nicht einfach, die richtige Bestattungsart zu finden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Präferenz angegeben hat. Es besteht aber zumindest die Möglichkeit, sich vorher umfassend vom Bestattungsunternehmen beraten zu lassen, was viel Eigenrecherche erspart.

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